Aus dem Deutschen Reitpass wird ab dem 01.01.2020 der

Pferdeführerschein Reiten"

Der Deutsche Reitpass bescheinigt Reitern, dass sie ein geeignetes Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel vorstellen können und über die hierfür nötigen theoretischen Kenntnisse verfügen.

Der Deutsche Reitpass hat folgende Ziele:

  • das reiterliche Können zu heben
  • den bewussten und schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu fördern
  • das Verständnis für die Belange anderer Erholungssuchender sowie der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Jagdwesens zu vertiefen
  • für Sicherheit und Ordnung beim Ausreiten zu sorgen.
  • Der Deutsche Reitpass bringt die Mitverantwortung des Reiters in Feld und Wald zum Ausdruck.

Wer kann teilnehmen?

Alle Bewerber, die den Basispass Pferdekunde besitzen (Reitweise beliebig). Darüber hinaus muss der Bewerber an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Die Durchführung des Lehrgangs muss mind. durch einen Trainer C, B, A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. einen Pferdewirt – Schwerpunkt Reiten mit gültiger DOSB- Lizenz oder gültigen Fortbildungsnachweis der BBR bzw. einem Pferdewirtschaftsmeister – Teilbereich Reitausbildung erfolgen. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist ebenso wie die anfallenden Gebühren an den Veranstalter zu richten. Die Pferde/Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein, pro Pferd sind nicht mehr als zwei Reiter erlaubt.

Wo findet die Vorbereitung und Prüfung statt?

Die Prüfung kann von Reitvereinen oder Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN gekennzeichneten Betriebes entsprechen und muss vom Landesverband oder der Landeskommission genehmigt wurden. Zu beachten ist, dass die Prüfung nicht in Verbindung mit einer BV (Breitensportlichen Veranstaltung)/PLS (Pferdeleistungsschau) abgehalten werden darf.

Ein entsprechender Vorbereitungslehrgang ist durchzuführen (siehe FN-Merkblatt). Die Durchführung des Lehrgangs muss mindestens durch einen Trainer C, B, A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt Schwerpunkt Reiten mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigen Fortbildungsnachweis der BBR bzw. Pferdewirtschaftsmeister Teilereich Reitausbildung erfolgen. Die Gebühren für die Prüfung sind an den Veranstalter zu entrichten.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem praktischen und theoretischen Teil. Die Teilprüfungen müssen an einem Tag bzw. an zwei aufeinander folgenden Tagen abgelegt werden. Die Anforderungen und die Prüfung sind auf alle Reitweisen abgestimmt.

Praktischer Teil:

  • Vorbereiten des Pferdes zum Ausritt (Putzen, Zäumen, Satteln
  • Versorgen der Pferde bei Rast oder Unfall
  • Reiten in allen Gangarten, Kolonnenreiten (nebeneinander, überholen, gegeneinander), Einzelgalopp von Punkt zu Punkt,
  • Wegreiten von der Gruppe, Straßenüberquerung; Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse (z.B. Kletterstelle, Wassereinritt);
  • auf Wunsch des Bewerbers zusätzlich Springen im Gelände von vier festen Hindernissen (bis zu 80 cm hoch)

Theoretischer Teil:

  • Grundkenntnisse der Reitlehre (Sitz, Hilfen, Gangarten)
  • Grundkenntnisse der Pferdehaltung (Pflege, Fütterung, Tränken, Anzeichen von Krankheiten, Giftpflanzen)
  • Reiterliches Verhalten und Umweltschutz (Begegnung mit Fußgängern,
  • Rücksicht auf Jagd-, Land- und Forstwirtschaft)
  • Reiten im Straßenverkehr (Reiten im Verband, Verkehrsregeln)
  • Unfallverhütung (Ausrüstung von Reiter und Pferd, Verladen, Anbinden)
  • Erste Hilfe für Reiter und Pferd (Verhalten bei Unfällen und akuten Krankheiten des Pferdes)
  • Kenntnisse der wichtigsten Rechtsvorschriften

Das Prüfungsergebnis

Das Prüfungsergebnis in den beiden Prüfungsteilen lautet jeweils „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Der Bewerber muss in beiden Prüfungsteilen „bestanden“ erreichen. Beim Reitpass wird das erfolgreiche Absolvieren der Aufgabe „Springen im Gelände“ bei Bestehen der Gesamtprüfung gesondert vermerkt. (Das Nicht-Bestehen der Aufgabe Springen im Gelände hat keinen Einfluss auf das Prüfungsergebnis)

Hier können Sie sich für den Pferdeführerschein Reiten anmelden